Diese Klauseln sind im Handyvertrag nicht mehr erlaubt
Verbraucherschützer haben Mobilfunk-Anbieter abgemahnt, deren AGB Klauseln enthalten, die nachteilig für den Kunden sind.
So dürfen weder Congstar noch E-Plus oder Vodafone und T-Mobile einen Handy-Anschluss sperren, wenn der Zahlungsrückstand nur geringfügig ist.
Vodafone darf außerdem einen Pauschaltarif nicht mehr einschränken, indem darauf hingewiesen wird, dass die Tarifnutzung nur in dem üblichen Rahmen erlaubt ist.