Ab dem 1. Juli 2009 sind Notrufe per Handy nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Bisher konnten Notrufe auch bei nicht aktivierter SIM-Karte getätigt werden. Weil es aber zu viele Fälle gegeben hat, in denen diese Funktion missbraucht worden ist, fällt sie weg. Laut dem Hightech-Verband Bitkom haben die Notruf-Leitstellen zunehmend unter falschen Anrufen gelitten und waren für echte Notrufe schlechter erreichbar. Der Gesetzgeber schiebt der missbräuchlichen Nutzung mit der Anfang Juli in Kraft tretenden Änderung der Notrufverordnung einen Riegel vor.
Wird über ein Handy mit aktivierter SIM-Karte ein "falscher Alarm" abgesetzt, kann der Anrufer leichter zurückverfolgt werden. Der Missbrauch des Notrufs stellt in Deutschland eine Straftat dar. Geahndet wird er mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen. Zudem müssen die Täter für mögliche Einsatzkosten der Polizei, der Feuerwehr oder eines Rettungswagens aufkommen.