Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) müssen die ab Februar 2010 von einigen Krankenkassen geforderten Zusatzbeiträge selbst bezahlen. „Der Zusatzbeitrag wird im Regelfall nicht von dem nach SGB (Sozialgesetzbuch) II zuständigen Leistungsträger, also der Bundesagentur für Arbeit, übernommen“, sagte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu WELT ONLINE. Grundsätzlich sind die Bedürftigen bisher kostenlos versichert.
Der Gesetzgeber unterstelle den betroffenen Hartz-IV-Beziehern, dass ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse – die noch keine Zusatzbeiträge erhebt – grundsätzlich zumutbar sei. Allerdings werden nach Verbandsangaben die meisten Krankenkassen nachziehen und bis Ende 2010 ebenfalls zusätzliche Beiträge von acht Euro erheben. Das Geld soll dazu dienen, eine erwartete Finanzlücke der Kassen in Milliardenhöhe zu stopfen.
Ausnahmen für die Bezieher staatlicher Stütze soll es nur in Härtefällen geben, weil zum Beispiel das Mitglied einer Kasse nur bei dieser bleiben kann – „aufgrund eines speziellen Behandlungsprogramms oder eine besonderen Versorgungsform, die nur seine Kasse anbietet“, wie die GKV-Sprecherin erläuterte.
Demnach bleibt Millionen Hartz-IV-Empfängern nichts anderes übrig, als die fälligen Beträge selbst zu bestreiten. Der Chef der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse (GBK) in Köln, Helmut Wasserfuhr, hatte bereits gedroht, säumigen Zahlern notfalls das Einkommen zu pfänden – und damit Empörung ausgelöst.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Elke Ferner, hält es für fraglich, dass die Regelung für Arbeitslose vor Gericht Bestand hätte. „In die jetzige Grundsicherung sind die Zusatzbeiträge nicht einberechnet“, sagte Ferner der „Thüringischen Allgemeinen“.
Es sei nicht in Ordnung, wenn jetzt auf die Schnelle die Kasse gewechselt werden müsse, um dann in einem halben oder dreiviertel Jahr bei der neuen Kasse doch den Zusatzbeitrag zahlen zu müssen. Einen Ausweg erblick Ferner nur in der Anhebung der Regelsätze für Hartz IV oder die Abschaffung der Zusatzbeiträge.
Auch die Grünen bemängelten die absehbaren Einkommensverluste für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Nach Ansicht der Oppositionspartei im Bundestag werden Betroffene mit den Belastungen alleingelassen.