Im vergangenen Monat haben sich die deutschen Gerichtshöfe mit zahlreichen Streitfällen auseinandergesetzt. So wurde das Urteil gefällt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss, wenn ein Studienplatz erklagt wird.
Außerdem wurde die GEZ-Gebühr für Computer gekippt, die lediglich gewerblich eingesetzt werden.
Ein weiteres Urteil kommt zu dem Schluss, dass der Vermieter verlangen kann, dass eine Parabolantenne abmontiert wird, wenn die Sender auch über das Internet zur Verfügung stehen