Internetsperre ist gesetzeswidrig - BKA darf keine Sperrlisten ausliefern
Die von der großen Koalition beschlossene Internetsperre darf nicht durchgeführt werden, da die rechtliche Grundlage fehlt.
Dies hat nun das Wiesbadener Verwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt und das BKA aufgefordert, keine Sperrlisten an Internetanbieter herauszugeben.
Das Gesetz sei bislang noch nicht veröffentlicht worden und habe somit keine rechtliche Grundlage.