Fahrradfahrer erhielt wegen 2,33 Promille Fahrverbot, klagte dagegen und gewann
Ein 62-jähriger Pfälzer wurde mit einem Promillewert von 2,33 auf dem Fahrrad erwischt und erhielt vom Amtsgericht eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro.
Die Verkehrsbehörde verlangte außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Weil sich der Mann teilweise wegen finanzieller Gründe weigerte, dieses vorzulegen, verbot die Behörde ihm, Fahrrad zu fahren.
Der 62-Jährige klagte dagegen und gewann. Das Gericht sah keine Gefährdung des Straßenverkehrs, da der Mann zwar betrunken war, aber schließlich den Fahrradweg benutzt habe.